Diese Seite ist ein kleiner Ausschnitt unseres Leistungskonzeptes aus dem Schulprogramm, welches hier auch downloadbar ist.
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Das Leistungskonzept der Siebengebirgsschule
Das Leistungskonzept wird durch die vier wichtigen Faktoren Förderplanung, schulinternes Curriculum, Leistungs- und Bewertungskriterien sowie unterschiedlicher Förderprogramme bestimmt. Alle vier Einflussfaktoren sind dabei so miteinander vernetzt, dass sie ein zielorientiertes und transparentes Leistungskonzept ergeben.
Da das Leistungskonzept das umfangreichste Portfolio im Rahmen des Schulprogramms darstellt, wird dieses in einem eigenen Konzeptordner dokumentiert. Zudem ist das Leistungskonzept auch online einsehbar. Die hier dargestellten Punkte aus dem Leistungskonzept stellen daher nur einen kleinen exemplarischen Auszug dar.
Richtlinienbezug
Alle Schülerinnen und Schüler, die im Regelschulbereich unterrichtet werden (Qualifikationsklassen), unterliegen den Richtlinien der Primarstufe oder der Sekundarstufe 1. Für den Förderschulbereich, aber auch für den Regelschulbereich nutzt die Siebengebirgsschule ein umfangreiches schulinternes Curriculum, welches mit einem speziell angepassten Förderplanprogramm mit Items zu einzelnen Kompetenzerwartungen verknüpft ist.
Leistungsstandards
Die Siebengebirgsschule versteht sich als Bildungseinrichtung mit dem Ziel, einen möglich optimalen Abschluss und Anschluss zu ermöglichen. Hierbei finden die individuellen Herausforderungen und Stärken der Schülerinnen und Schüler ebenso Beachtung wie die einzelnen sonderpädagogischen Bedarfe. Neben der klassischen schulischen Bildung kommt auch der Persönlichkeitsbildung eine wichtige Rolle zu.
Die offiziellen Vergleichsarbeiten in den Klassen drei und acht (Vera 3 und Lernstand 8) dienen auch der internen Standardsicherung.
Zudem werden die Klassenarbeiten und Tests in den einzelnen Stufen offen zum Vergleich herangezogen. Grundlage für Klassenarbeiten sind immer die Musterklassenarbeiten mit ihren Erwartungshorizonten und die erarbeiteten Kompetenzerwartungen aus dem schulinternen Curriculum (SIC). Erstgenannte werden in diesem Kapitel ebenfalls kurz beschrieben, während sich das gesamte SIC in einem separaten Portfolio befindet.
Wöchentliche Stufenkonferenzen führen zusätzlich zu einer weiteren effektiven Vernetzung der Lehrerinnen und Lehrer, die in den einzelnen Jahrgangsstufen an allen Standorten tätig sind. Regelmäßige Hospitationen unserer Lehrer an den umliegenden Regelschulen, u.a. durch Beratungen und AO-SF-Verfahren, ermöglichen zudem gewinnbringend immer wieder einen individuellen Abgleich mit dem eigenen System.
Kompetenzbögen für die Schüler im Übergang von Klasse 4 nach 5 (Regelschulzweig)
Ein von der Siebengebirgsschule speziell entwickelter und vielschichtiger Kompetenzbogen soll die Leistungsfähigkeiten in unterschiedlichen Bereichen im Übergang von Klasse 4 nach 5 überschaubar darstellen. Die Ergebnisse des Kompetenzbogens dienen dann der Beratung der Eltern beim Übergang zur Sek 1.
Leistungskonzept der Fächer
Ein gemeinsames Leistungskonzept der Stufen in den einzelnen Bildungsgängen und Fächern ist immer ein Hauptarbeitsschwerpunkt einzelner Arbeitsgruppen an der Siebengebirgsschule. Bedingt durch den enormen Umfang befinden sich die Ergebnisse dazu in einem eigenen Portfolio, welches sich in der Struktur an den Punkten in der Abbildung oben orientiert.
Leistungsprofilbögen
Für jeden Schüler werden seit dem Schuljahr 2017/2018 Leistunsprofilbögen in den Hauptfächern erstellt. Diese Bögen dokumentieren die in diesem Schuljahr zu erbringenden Themenschwerpunkte und die dann erbrachten Leistungen. Die Themen der Bögen orientieren sich dabei an unserem schulinternen Curriculum (SIC). Sie sind u.a. ein wichtiger Baustein bei der Einschätzung, ob es zu einem Klassen- oder Bildungsgangwechsel kommen kann/soll.
Orientierungsgrundlage für die Klassenarbeiten und Lernkontrollen
Zu allen Inhaltbereichen der Hauptfächer aller Jahrgangsstufen haben die Lehrerinnen und Lehrer der Siebengebirgsschule eigene Muster-Klassenarbeiten mit Lernkontrollen erarbeitet. Zusammenfassende Handreichungen sollen den Schülerinnen und Schülern aufzeigen, welche Themengebiete gelernt werden müssen. Diese Handreichungen verweisen in der Regel auch auf Arbeitsblätter, (Unter-) Kapitel in den Schulbüchern oder auf Erklärvideos auf unserem schuleigenen Online-Lernportal „7elearning“.
Beispiel einer Musterklassenarbeit / Lernkontrollarbeit
Die Musterklassenarbeiten bzw. Lernkontrollen dienen den Lehrerinnen und Lehrern bei der Erstellung von neuen Klassenarbeiten als Vorlage. Zudem sind sie eine Orientierungshilfe für Eltern sowie für Schülerinnen und Schüler.
Beispiel eines Erwartungshorizontes
Die Schülerinnen und Schüler erhalten bei der Rückgabe einer Klassenarbeit einen auf die Arbeit abgestimmten Erwartungshorizont. Darauf lassen sich die zu erwartenden Kompetenzen zu jeder Aufgabe und die individuell erreichte Punktezahl ablesen.
Zusammenfassende Handreichung zum Thema der Klassenarbeit
Durch die Handreichung erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern eine Orientierung und einen Fundstellenhinweis für die konkreten Leistungsanforderungen.
Handreichung und Vereinbarungen für Prüfungen, Bewertungskriterien, Versetzungen und Abschlüsse an der Siebengebirgsschule Bonn
(angelehnt an die verbindliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Sekundarstufe 1 – APO-SI; letzte Änderung im Sommer 2016)
Angebote im Fördern und Fordern
- Jede Schülerin und jeder Schüler wird an der Siebengebirgsschule individuell gefördert (vgl. §3 Absatz 4).
- Neben unterschiedlichen Förderangeboten am Vormittag gibt es auch für einzelne Klassen verpflichtende Kurse im Nachmittagsbereich (§14 Absatz 5).
- Begleitet wird diese Förderung immer durch einen viermal im Jahr evaluierten und mit den Erziehungsberechtigten besprochenen Förderplan.
- Die Teilnahme an diesen Förder- und Forderkursen wird auf dem Zeugnis ohne Note bescheinigt.
- Wer sich zu einer Arbeitsgemeinschaft (AG) angemeldet hat, ist grundsätzlich zur Teilnahme für ein Schulhalbjahr verpflichtet (vgl. §3 Absatz 6 – 3.6 zu Absatz 6).
Unterrichtsorganisation
- An der Siebengebirgsschule können einzelne „Nebenfächer“ eines Lernbereiches auch im halbjährlichen Wechsel unterrichtet werden. Die Fächer eines Lernbereiches werden so gleichwertig unterrichtet (vgl. §4 Absatz 3). Diese Noten erscheinen auch am Schuljahresende auf dem Zeugnis und sind versetzungsrelevant.
Die Eltern und die Schulleitung werden am Anfang des Schuljahres von der Klassenleitung schriftlich darüber informiert, welche Fächer nur im ersten Halbjahr unterrichtet werden (vgl. §22 Absatz 4). Der Zeitraum, wann das Fach unterrichtet wurde, wird auf dem Zeugnis vermerkt.
Praktikum und Praktikumsklassen
- Ab Klasse acht nehmen alle Schülerinnen und Schüler an einem Praktikum teil. Die Länge und Art der Praktika sind in unserem Berufsorientierungskonzept genau beschrieben.
- Zudem hat die Siebengebirgsschule auch eine Praktikumsklasse mit Schülern im Langzeitpraktikum in der Mittelstufe (vgl. §4 Absatz 2).
Leistungsbewertung
- In allen Fächern werden mündliche und praktische Leistungen sowie kurze schriftliche Übungen in allen Bildungsgängen durchgeführt (vgl. §6 Absatz 2).
- In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden Klassenarbeiten geschrieben (siehe Tabelle unten).
- Jeder Klassenarbeit ist ein eigener Erwartungshorizont hinterlegt, der Schülern und Eltern mit der korrigierten Klassenarbeit ausgehändigt wird. Der Erwartungshorizont orientiert sich an den erarbeiteten Kompetenzrastern der jeweiligen Stufe.
- Jede Klassenarbeit wir im Leistungsprofilbogen des Schülers bzw. der Schülerin mit Note und Datum eingetragen.
- Einmal im Jahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere, in der Regel schriftliche und in Ausnahmefällen auch gleichwertig nicht schriftliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden.
- Für die Benotungen bei schriftlichen Arbeiten orientieren wir uns an folgenden Prozenträngen:
sehr gut (1) | ab | 92 | Prozent |
gut (2) | ab | 81 | Prozent |
befriedigend (3) | ab | 67 | Prozent |
ausreichend (4) | ab | 50 | Prozent |
mangelhaft (5) | ab | 30 | Prozent |
ungenügend (6) | bis | 29 | Prozent |
Besonderheiten im Fach Englisch
- Im ersten Halbjahr der Klasse 5 wird keine Englischarbeit geschrieben.
- Einmal im Schuljahr kann eine Klassenarbeit durch eine mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden (vgl. §6 Absatz 8). Im schulinternen Curriculum der Siebengebirgsschule ist dies genau geregelt.
- In den Abschlussklassen (9 und 10) muss eine mündliche Prüfung eine Klassenarbeit ersetzen.
Verteilung der Klassenarbeiten
Die Klassenarbeiten verteilen sich folgendermaßen:
Anzahl der Klassenarbeiten | ||||||
Klasse | Deutsch | Englisch | Mathe | |||
Anzahl | Dauer | Anzahl | Dauer | Anzahl | Dauer | |
5 | 6 | 1 | 31 | bis zu 1 | 6 | bis zu 1 |
6 | 6 | 1 | 6 | bis zu 1 | 6 | bis zu 1 |
7 | 6 | 1-2 | 6 | bis zu 1 | 6 | bis zu 1 |
8 | 5 | 1-2 | 5 | 1-2 | 5 | 1-2 |
9 | 4-5 | 2-3 | 4-5 | 1-2 | 4-5 | 1-2 |
10 | 4-5 | 2-3 | 4-5 | 1-2 | 4-5 | 1-2 |
Die Dauer bezieht sich immer auf Unterrichtsstunden.
1Beginnt erst im zweiten Halbjahr
- Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig im Schuljahr verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet zurückgegeben und besprochen.
- Es dürfen nicht mehr als zwei Klassenarbeiten pro Woche geschrieben werden.
Ein Leistungsnachweis wird nur nachgeholt, wenn das Fehlen des Schülers unverschuldet war. - Eine gute, mittlere und schlechte Arbeit werden der Schulleitung jeweils zur Unterschrift vorgelegt.
Zeugnisse, Lern- und Förderempfehlungen
- Zu Noten im Halbjahr, die eine Versetzung zum Ende des Schuljahres gefährden könnten, wird im Halbjahreszeugnis unter Bemerkung eine Warnung vermerkt.
- „Blaue Briefe“ müssen spätestens zehn Wochen vor dem Versetzungstermin oder dem letzten Schultag schriftlich an die Eltern gesendet werden. Hier werden aus Gründen der Transparenz von der Siebengebirgsschule alle gefährdeten Fächer aufgezählt – auch die bereits zum Halbjahr schlechter als ausreichend waren (vgl. §7 Absatz 4).
- „Blaue Briefe“ werden 10 Wochen vor den Halbjahrzeugnissen nur zu den Fächern gesendet, welche ausschließlich in diesem Halbjahr unterrichtet werden.
- Zum Halbjahr gibt es für alle Schülerinnen und Schüler eine Lern- und Förderempfehlung zum Zeugnis, zu Fächern die eine Versetzung gefährden könnten (ausreichend und schlechter). Hierzu hat die Siebengebirgsschule eine eigene Vorlage entwickelt (vgl. §7 Absatz 5).
- Alle Abschlusszeugnisse und Abgangszeugnisse zeigen neben der Englischnote auch das Referenzniveau des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache unter Bemerkung auf (vgl. §7). Das Referenzniveau bezieht sich auf mindestens ausreichende Leistungen in der Jahrgangstufe. Bei schlechteren Noten wird vorausgehende Stufe angegeben.
Klasse | Referenzniveau | |
5 | A1+ | |
6 | A1 / A2 | |
7 | A2 | |
8 | G: A2 | E: A2 / B1 |
9 | G: A2+ | E: A2 / B1 |
10 | Typ A: A2 / B1 | Typ B: B1 |
- Beim Erwerb eines Abschlusses vor Pflichtschulzeitende erscheint folgender Vermerk auf dem HS 9 Zeugnis: Sie/Er hat den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben.
- Da die Klasse 5 und 6 als Erprobungsstufe gelten, können Schülerinnen und Schüler dort nicht sitzenbleiben. Auf dem Zeugnis der Klasse 5 steht: Er/Sie geht in Klasse 6 über.
- Dies entspricht dem Wortlaut aller Zeugnisse im Bildungsgang Lernen, in dem die Schülerinnen und Schüler ebenfalls nie sitzenbleiben können.
- Die Erprobungsstufe kann freiwillig einmal wiederholt werden (vgl. §21 Absatz 3).
Wechsel der Schulform
- Die Siebengebirgsschule hat immer die Rückschulung ins Regelschulsystem im Auge und unterstützt die Schülerinnen und Schüler beim Wechsel in die Regelschule.
- Erreicht eine Schülerin oder ein Schüler in den Fächern mit Klassenarbeiten einen Notendurchschnitt von 2,0 berät die Schule die Eltern auf einen Wechsel der Schulform (Gesamtschule, Realschule oder Gymnasium) (vgl. § 13 Absatz 4).
Bestimmungen zum Unterricht
- Der Unterricht in den Fächern Englisch und Mathematik wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs, Erweiterungskurs) angeboten.
- Ergänzungsstunden (Förderstunden) werden vorrangig für die Fächer Mathematik, Englisch, Deutsch und Berufsorientierung genutzt (siehe Förderkurse) (§14 Absatz 5).
Versetzungsbestimmungen
- Nach 21 Absatz 3 kann eine Schülerin oder ein Schüler die Klasse freiwillig wiederholen.
- Nach 22 Absatz 3 kann ein Schüler aus pädagogischen Gründen versetzt werden, wenn ein „Leistungsschub“ zu erwarten ist.
- Nach 25 Absatz 4 wird ein Schüler nach einer Wiederholung der Klasse auch versetzt, wenn er die erforderlichen Leistungen nicht erbracht hat.
- Die Klasse 9 und 10 kann nur wiederholt werden, wenn ein höherer Abschluss oder eine höhere Qualifikation erworben werden kann.
- Eine Vorversetzung ist zum Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres möglich (§21 Absatz 2).
- Bei der Notengebung zur Versetzung ist die Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Halbjahr zu berücksichtigen (vgl. §22 Absatz 2).
- Verlässt eine Schülerin oder Schüler in den letzten vier Wochen vor dem Versetzungstermin die Schule, bestimmt die Versetzungskonferenz die Versetzung.
- Leistungen in den AG´s sind nicht versetzungsrelevant.
- Ab Klasse 7 kann man eine Nachprüfung ablegen, wenn durch die Verbesserung in einen Fach eine Versetzung möglich wäre (vgl. §23).
Arbeitslehre und Naturwissenschaften
- In die Zeugnisse der Klassen 9 1. und 2. Halbjahr werden in den Lernbereichen Arbeitslehre und Naturwissenschaften ausschließlich die Einzelnoten für die Fächer Technik, Wirtschaft, Hauswirtschaft, sowie Biologie, Physik, Chemie aufgenommen. Die Noten sind versetzungswirksam.
- In den Klassen 10 Typ A werden die Fächer Arbeitslehre und Naturwissenschaften zu jeweils einer Gesamtnote zusammengefasst und der Fächergruppe Deutsch und Mathe zugeordnet.
Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule (vgl. §25)
Eine Schülerin oder Schüler wird dann in die Klasse 7 bis 9 und 10 Typ A versetzt, wenn:
- 1 Hauptfach mangelhaft und maximal 1 Nebenfach mangelhaft oder ungenügend ist.
- 1 Nebenfach mangelhaft und maximal 1 Nebenfach mangelhaft oder ungenügend ist.
- Bei der Versetzung in die Klasse 9 und 10 Typ A zählt Englisch als „Nebenfach“ – zu den sogenannte übrigen Fächer. (vgl. §25 Absatz 2)
Eine Schülerin oder Schüler wird in die Klasse 10 Typ B versetzt, wenn:
…die Noten in allen Fächern und Lernbereichen mindestens ausreichend sind und
- Mathe, Englisch und Deutsch mindestens gut und zwei weitere Fächer befriedigend sind;
- Mathe, Englisch und Deutsch mindestens befriedigend und zwei weitere Fächer gut sind,
- In zwei der Fächer Deutsch, Mathe und Englisch mindestens befriedigend und in vier weiteren Fächern mindestens gut.
In einem der Fächer Englisch oder Mathematik aus Satz 1 (also welche die Note „gut“ haben sollen) muss die erforderliche Note im Erweiterungskurs erbracht worden sein (vgl. §25 Absatz 3).
- Die Klassen 10 Typ A und Typ B werden unter Wahrung der unterschiedlichen Anspruchsebenen gemeinsam unterrichtet (vgl. §14 Absatz 3).
Abschlüsse nach Klasse 10
Ein Abschluss nach Klasse 10 ist erfüllt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind (vgl. §22 Absatz 1 und §25 Absatz 1 und 2 und §41 Absatz 1):
Eine Schülerin oder ein Schüler erlangt den Abschluss nach Klasse 10, wenn:
- 1 Hauptfach mangelhaft und maximal 1 Nebenfach mangelhaft oder ungenügend ist.
- 1 Nebenfach mangelhaft und maximal 1 Nebenfach mangelhaft oder ungenügend ist.
Besonderheiten
- Englisch zählt zu den übrigen Fächern.
- Arbeitslehre und Naturwissenschaften sind „Hauptfächer“.
Benotung
- Die Vornote in den Prüfungsfächern bezieht das gesamte Schuljahr.
- Die übrigen Fächer sind „Halbjahresnoten“ mit normaler Berücksichtigung der Entwicklung (vgl. §22 Absatz 2).
- Vornote, Prüfungsnote und ggf. mündliche Prüfungen ergeben die Abschlussnote.
- Ohne mündliche Note je 50 % für Vornote und Prüfungsnote
Abweichungen
Weichen Prüfungsnote und Vornote um…
- eine Note ab, so legt der Fachlehrer nach Rücksprache mit Zweitleser die Abschlussnote fest (vgl. 34 Absatz 1).
- um zwei Noten ab, so kann die Schülerin oder der Schüler freiwillig in eine mündliche Prüfung gehen.
- um mehr als zwei Noten findet eine mündliche Prüfung statt. Die Abschlussnote ergibt sich dann aus dem Verhältnis 5:3:2 (Vornote : Prüfungsnote : mündl. Prüfung)
Verfahren zur mündl. Prüfung
- Die Anmeldung durch die Eltern muss der Schule spätestens drei Unterrichtstage vor dem Prüfungstermin vorliegen.
- Die mündl. Prüfungen dauern in der Regel 15 Minuten plus 10 Minuten Vorbereitungszeit (vgl. §36).
- Die Prüfungskommission besteht aus SL als Vorsitzenden, Fachlehrer und einem vom SL eingesetzten Protokollanten (vgl. §35).
Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (§43)
Eine Schülerin oder Schüler erhält die Berechtigung zur Gymnasialen Oberstufe, wenn
- In allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen gezeigt werden,
- Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem Fach Deutsch, Mathe, Englisch durch ein gut in dieser Fächergruppe ausgeglichen wird.
- Bis zu zwei ausreichende Leistungen und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Gruppe der übrigen Fächer müssen durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden. (Einschränkung ist zweiter Punkt)
- Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
Stundentafel für die Sekundarstufe 1 – Hauptschule
Klasse
Lernbereich/Fach |
5 und 6 | Ø pro Jahr | 7 bis 10 | Ø pro Jahr | Wochen- Stunden |
Deutsch | 10 | 5 | 17 | 4-5 | 27 |
Gesellschaftslehre
Geschichte Erdkunde Politik |
6 | 3 | 12 | 3 | 17 |
Mathematik | 8 | 4 | 16 | 4 | 24 |
Naturwissenschaften
Biologie Chemie Physik |
6 | 3 | 12 | 3 | 18 |
Englisch | 8 | 4 | 14 | 3-4 | 22 |
Arbeitslehre
Technik Wirtschaft Hauswirtschaft |
– | – | 12 | 3 | 12 |
Kunst,
Musik, Textilgestaltung |
8 | 4 | 8 | 2 | 16 |
Religionslehre | 4 | 2 | 8 | 2 | 16 |
Sport | 6-8 | 3-4 | 10-12 | 2-3 | 18 |
Kernstunden | 56-58 | 117-119 | 175 |